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AGBs

1. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der Off Label Advertising GmbH (nachfolgend: „Off Label“ genannt) und deren Auftraggeber (nachträglich „Auftraggeber“ genannt).

Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht hiervon abweichend schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail (Textform) bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind nicht bindend.

2. Angebot

Der Auftraggeber erhält von Off Label zunächst ein unverbindliches Angebot (Formular „Projektskizze“) mit den wichtigsten Eckpunkten der möglichen Beauftragung. Wenn darüber Einigkeit zwischen den Parteien besteht, stellt Off Label dem Kunden ein verbindliches Angebot aus (Formular "Verbindliches Angebot"), welches der Annahme durch den Kunden bedarf (Auftragserteilung).

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich jeweils gesetzlich gültiger Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Fremdkosten für externe Dienstleister, Freelancer, Reisekosten, Porto und Versand, Verpackung, Versicherung usw. werden ausgewiesen, klar als solche gekennzeichnet und entsprechend abgerechnet.

Geht Off Label für Fremddienstleistungen in Vorkasse und/oder geht mit der Beauftragung von Fremddienstleistern ein Betreuungsaufwand (Druckhandling, zusätzliche Absprachen/Briefings etc.) einher, so wird eine Bearbeitungsgebühr (Handling-Fee) von 3% der anfallenden Fremdkosten erhoben und abgerechnet.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung (Werkvertrag, Dienstvertrag, Lizenzvertrag, gemischter Vertrag, o.ä.) muss in schriftlicher Form (Brief, Fax) oder per E-Mail in Textform erfolgen. Beauftragungen des Kunden erfolgen grundsätzlich durch schriftliche Auftragsbestätigung per Fax oder Briefpost, aber auch wirksam durch Übersendung der gescannten unterschriebenen Auftragserteilung oder auch nur per bloßer Annahme durch E-Mail (Textform) ohne Unterschrift.

4. Durchführung und Mehraufwand/-kosten

Im Rahmen des Auftrags besteht für Off Label grundsätzlich künstlerische Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde nach dem Auftrag, während der Ausführungsphase und/oder nach der Abnahme oder Duldung von Teilwerken/Protokollen Änderungen, die von der vereinbarten Sollbeschaffenheit und/oder abgenommenen bzw. geduldeten Teilwerken/Protokollen abweichen, so hat der Kunde die hierfür anfallenden Mehrkosten vollumfänglich nach dem tatsächlich angefallenen Mehraufwand – in der Regel gerechnet in Tagen/Stunden zwar nach jeweiliger Funktion der einzelnen Mitarbeiter - zusätzlich zu vergüten.

5. Zahlungsbedingungen / Vergütung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen von Off Label nach Rechnungsstellung und Zugang beim Auftraggeber innerhalb der auf der Rechnung angegebenen angemessenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Off Label berechtigt, die verspätete Zahlung anzumahnen und ggfls. Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens/ Schadensersatzes und die Beschreitung des Rechtsweges sind hiervon unberührt.

Bei neuen Geschäftsverbindungen, Großprojekten und/oder Projekten mit hohen Fremdkostensummen können Vorauszahlung seitens Off Label verlangt werden.

Dauert die Beauftragung von Off Label länger als einen Monat, ist Off Label berechtigt, dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen monatlich und/oder in anderen Teilraten nach eigenem Ermessen von Off Label in Rechnung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob (Teil-) Abnahmen vereinbart worden sind und/oder stattgefunden haben.
In der Regel werden die Tätigkeiten von Off Label unter Berücksichtigung von Tagessätzen kalkuliert und dem Auftraggeber als pauschaler Endbetrag angeboten. Einen Einzelnachweis über die der Vergütungsberechnung zugrunde liegenden Tagessätze hat Off Label nicht zu erbringen, außer dies wird vor Projektbeginn und Angebotsbestätigung explizit vereinbart.

Dem Auftraggeber steht ohne besondere Vereinbarung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so steht Off Label das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.
 
Auch für angefangene, aber noch nicht beendete Aufträge kann eine Zwischenrechnung erteilt werden. Off Label hat das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser alle für Off Label damit verbundenen Kosten zu tragen. Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch Off Label erbrachten Leistungen und Kosten, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
 
Werden Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, Designs usw.) erneut und/oder in einem substanziell größeren zeitlichen/räumlichen/inhaltlichen Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine zusätzliche angemessene Vergütung für diese zusätzliche, vorab nicht vereinbarte Nutzungsart und -dauer an Off Label zu zahlen (Buy Out). Dieser Buy Out wird je nach Umfang des Projektes und den hierfür eingeräumten Nutzungsrechten (Nutzungsumfang/Dauer usw.) abgerechnet.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen.

Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

7. Urheberrechte / Nutzungsrechte

Von Off Label erstellte Entwürfe, Konzepte, Leistungen und alle sonstigen von Off Label erstellten Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, Designs etc.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Das Recht zur Bearbeitung wird nicht eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die für die Nutzung immanenten und nicht wesentlichen Änderungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen inhaltlicher, redaktioneller Art, sind von der Rechteeinräumung mit umfasst. Eine Nutzung für Dritt-/Fremdprodukte ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso eine Weiterlizenzierung jedweder Art. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (Weiterlizenzierung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Off Label, die gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung durch den Auftraggeber sowie einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen Off Label und dem Sub-Lizenznehmern bedarf.

Jedwede vollständige und/oder teilweise Nachahmung der hergestellten Entwürfe, Konzepte und/oder Werke ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen behält Off Label sich die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche, gleich ob Unterlassung- und/oder Schadensersatzansprüche, vor.

Off Label überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte für die jeweils vereinbarte Dauer, Territorien und inhaltlichem Ausmaß, jedenfalls keinerlei Eigentumsrechte. Dem Auftraggeber werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung (Schlussliquidation), sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für die vertragsgegenständlichen Werke eingeräumt. Bei nicht vollständiger Vergütung hat Off Label das Recht, Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

8. Referenzen / Eigenwerbung

Off Label ist, auch bei etwaiger Einräumung exklusiver Nutzungsrechte, unwiderruflich berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte, Leistungen und/oder sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, Designs etc.) im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz und zur Einreichung bei Awards, etc. unentgeltlich zu nutzen. Zu Referenz- und Werbezwecken ist Off Label ebenso berechtigt, ausgewählte Auftraggeber – als Referenzkunden – namentlich zu nennen. Eine Referenznennung vor Veröffentlichung des Werkes beim Auftraggeber wird nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Off Label wird keine Geschäftsgeheimnisse/Interna preisgeben.

9. Urheberrechtsnennung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise Off Label als Urheber zu benennen. Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 13 UrhG.

10. Rechte Dritter

Off Label wird für jeden Auftrag bzw. für jedes Projekt grundsätzlich individuelle Leistungen und Werkschöpfungen erbringen. Sollte Off Label im Einzelfall Grafiken, Contentbausteine oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für diesen Auftrag seitens Off Label eingesetzte Designbestandteile usw. auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Off Label erhoben werden, womit der Auftraggeber sich ausdrücklich einverstanden erklärt.

Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Tritt Off Label wegen dieser Abgabe in Vorlage, ist der Auftraggeber verpflichtet, Off Label diese Kosten gegen Nachweis zu erstatten.

11. Pflichten/Haftung des Auftragsgebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Verstöße gegen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Off Label übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige diesbezügliche Ansprüche Dritter gehen zu Lasten des Auftraggebers, der Off Label von derartigen Ansprüchen einschließlich der Kosten für eine Rechtsverfolgung freistellt. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte, Bilder, Tonbildaufnahmen, Marken oder sonstige Inhalte, die von Off Label im Auftrag des Auftraggebers erstellt werden, trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt im Zweifelsfall die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

12. Unberechtigte Nutzung von Ideen

Die von Off Label zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte, Prototypen, Demos und Entwürfe dürfen vom Kunden nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Weitere Verwendungen sind im Projektverlauf und nach Absprache möglich, es bedarf hier der ausdrücklichen Zustimmung von Off Label.

13. Korrektur/Abnahme/Beanstandung

Änderungen und Korrekturschleifen sind in der Regel in der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anzahl in den Angeboten von Off Label mit vorgesehen. Sollten weitergehende Änderungen und Korrekturen durch den Auftraggeber gewünscht sein, die vom geschätzten Zeitaufwand in der Auftragsvergabe nicht mit umfasst sind, wird Off Label den Auftraggeber, falls möglich, im Voraus informieren und dies mit diesem abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt Off Label keine Haftung.

14. Haftung

Off Label haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Off Label haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

15. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht Off Label von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern frei. Soweit Daten an Off Label – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

16. Auftraggeber ist Wettbewerber

Ist der Auftraggeber ein Wettbewerber von Off Label, so dürfen die durch Off Label hergestellten Werke und Leistungen ausschließlich nur für und durch die Endkunden des Auftraggebers verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf ohne vorherige Abstimmung mit Off Label keinerlei Eigenwerbung (Referenznennung, Einreichung bei Awards, etc.) in Bezug zu den hergestellten Werken/Leistungen durchführen. Die Werke/Leistungen dürfen nicht bearbeitet werden und es darf keine Lizenzierung und/oder Weiterlizenzierung stattfinden.

Die Verwendung von Ideen, Konzepten, Prototypen, Demos und Entwürfen durch Auftraggeber, die unmittelbare Wettbewerber von Off Label sind, ist untersagt.
Für den Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen hat der Auftraggeber an Off Label eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Der Nachweis weitergehenden Schadens bleibt Off Label ausdrücklich vorbehalten.

17. Vorzeitige Beendigung

Kündigt der Auftraggeber noch vor Abschluss eines Projekts, so vereinbaren die Parteien einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von mindestens 25 % des Nettoauftragswerts. Off Label bleibt es vorbehalten, einen etwaigen höheren, konkreten Schaden nachzuweisen.

18. Fremdleistung durch Dritte

Off Label ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte (Sub-Unternehmer) zu übertragen. Die konkrete Zusammenarbeit zwischen Dritten, Off Label und dem Auftraggeber wird im Einzelfall gesondert und vertraglich geregelt.

19. Schlussbestimmungen

Sollte in diesen AGB eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Forderungen gegen Off Label aus der Vertragsbeziehung mit Off Label ohne deren Zustimmung abzutreten.

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-)Rechtsordnungen. Ausschließlicher Gerichtstand ist Berlin. Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort Berlin.  

20. Datenschutz

Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen in den Bereichen Design, Branding, Kommunikation und Marketing von Unternehmern stimmt der Kunden der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
Einzusehen unter: https://www.offlabel.de/datenschutz

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